Schreibtische fürs Home Office von der Steuer absetzen
Immer mehr Unternehmen, ebenso wie Privatpersonen, entscheiden sich für ergonomische Arbeitsplätze, um ihrer Gesundheit etwas Gutes zu tun. Schließlich gilt es, den Rücken zu schonen, die Beine zu entlasten und Verspannungen in der Muskulatur zu verhindern. Doch wussten Sie auch, dass Sie Ihre ergonomischen Arbeitsmittel sogar von der Steuer absetzen können? Wie das geht, haben wir für Sie in diesem Artikel zusammengestellt.
Ausgaben für Arbeitsmittel sind Werbungskosten
Zu Arbeitsmitteln zählen neben einem Computer, Bücherregalen oder Fachliteratur ebenfalls ergonomische, höhenverstellbare Schreibtische oder Bürostühle. Alle Kosten, die beim Kauf anfallen, können Sie als Werbungskosten in der Anlage N in Ihrer Steuererklärung angeben. Wichtig ist nur, dass es sich wirklich um Arbeitsmittel handelt und Sie die Gegenstände hauptsächlich beruflich nutzen. Sobald dies nicht sofort ersichtlich wird, kann das Finanzamt Ihren Antrag nämlich ablehnen. Die Chancen stehen allerdings höher, wenn die Arbeitsmittel wirklich mit Ihrem Beruf direkt in Verbindung stehen. Sind Sie selbstständig und Ihr Büro befindet sich im Arbeitszimmer in Ihrer Wohnung, ist der Sachverhalt natürlich klar. Sie benötigen den Schreibtisch als Arbeitsgerät, um Ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen zu können. Haben Sie allerdings einen Bürojob, der es Ihnen ermöglicht, zweimal im Monat Home Office in Anspruch zu nehmen, sieht die Sache wieder anders aus. Dann gehen Finanzämter von einer deutlich höheren privaten Nutzung als der üblichen zehn Prozent aus.
Welche Kosten werden vom Finanzamt berücksichtigt?
Neben den Ausgaben für den Kauf, können Sie die Kosten für Reparaturen, Reinigungen oder Wartungen in der Steuererklärung angeben. Es gibt einen pauschalen Betrag von 110 Euro, für die Sie keinerlei Nachweise benötigen. Sofern Ihre Aufwendungen nicht höher sind, empfehlen wir Ihnen, diesen Pauschalbetrag zu nutzen. Beträgt der Einkaufswert maximal 800 Euro netto, können Sie den gesamten Preis Ihrer Anschaffung steuerlich geltend machen. Dies betrifft aber nur geringwertige Wirtschaftsgüter. Entscheidend ist hierbei der Nettobetrag.
Beachten Sie die Nutzungsdauer
Wenn es sich bei Ihren Büromöbeln nicht um geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Preis von maximal 800 Euro handelt, können Sie die Kosten nicht sofort absetzen, sondern müssen die gesetzlich vorgeschriebene Nutzungsdauer beachten. Bei Büromöbeln beträgt diese 13 Jahre. Das bedeutet, dass Sie pro Jahr nur 1/13 Ihrer Ausgaben abschreiben können. Daher empfehlen wir Ihnen, Ihren Einkauf genau zu planen. Sie können alle Büromöbel auf einen Schlag kaufen und haben Ausgaben in Höhe von über 1.000 Euro. Oder Sie kaufen die Möbelstücke alle einzeln und auf separate Rechnungen. Dadurch haben Sie zum Beispiel einen ergonomischen Schreibtisch für 699 Euro, einen Bürostuhl für 539 Euro und ein Regal für 50 Euro käuflich erworben. Damit liegen Sie mit jedem Gegenstand deutlich unter den 800 Euro und können Sie einzeln komplett von der Steuer absetzen.
Wie verhält es sich mit privaten Arbeitsmitteln?
Wenn Sie sich vor Jahren einen ergonomischen Schreibtisch gekauft haben und diesen nun beruflich nutzen wollen, stellt das kein Problem dar. In diesem Fall können Sie Ihre Arbeitsmittel umwidmen und die Ausgaben als Werbungskosten geltend machen. Achten Sie aber darauf, dass Ihr Schreibtisch zu diesem Zeitpunkt höchstens 800 Euro netto wert ist. Nur so können Sie den Betrag in voller Höhe absetzen.