Arbeitstisch: Normen und Standards
DIN EN 29241,
DIN 4543,
DIN 4549,
ZH1/535 "Sicherheitsregeln für Büroarbeitsplätze und Arbeitsstättenverordnung
Flächenbedarf von Bildschirm-Arbeitsplätzen
§ 23 Abs. 1 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV):
"Arbeitsräume müssen eine Grundfläche von mindestens 8 qm haben."
§ 24 Abs. 1 Arbeitsstättenverordnung:
"Die freie unverstellte Fläche am Arbeitsplatz muß so bemessen sein, dass sich die Arbeitnehmer bei ihrer Tätigkeit ungehindert bewegen können. Für jeden Arbeitsnehmer muß an seinem Arbeitsplatz mindestens eine freie Bewegungsfläche von 1,50 qm zur Verfügung stehen. Die freie Bewegungsfläche soll an keiner Stelle weniger als 1,00 m breit sein.
Nach DIN 4543-1 in Verbindung mit § 23 ff. ArbStättV bedeutet dies in der Praxis, dass bei Aufstellung von Monitoren mit einer Bildschirmdiagonalen von 43 cm (etwa 17 Zoll) eine Tischtiefe von 100 cm erforderlich ist.
Normen für Abreitsstühle
DIN EN 29241,
DIN 4551,
DIN 4556,
BGI 650,
ZH1/535